Als werteorientiertes Unternehmen ist sich Weidmüller seiner Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Gesellschaft und Umwelt bewusst. Daher ist es für Weidmüller eine Selbstverständlichkeit, im Rahmen der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU seine Verantwortung wahrzunehmen. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen im Folgenden einen Überblick über die Inhalte der Richtlinie geben.
Eckdaten zur RoHS Richtlinie 2011/65/EU
Im Dezember 2008 schlug die Europäische Kommission eine Neufassung der Richtlinie 2002/95/EG vor.
Das Ergebnis dieser Neufassung ist die Richtlinie 2011/65/EU (im Folgenden die „Neufassung der RoHS-Richtlinie“ oder „RoHS II“), die am 27. Mai 2011 endgültig verabschiedet wurde. Die Neufassung der RoHS-Richtlinie wurde am 1. Juli 2011 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 21. Juli 2011 in Kraft. Die Mitgliedstaaten mussten die Neufassung der RoHS-Richtlinie spätestens bis zum 2. Januar 2013 in nationales Recht umsetzen.
Die RoHS-Direktive unterliegt einem fortwährenden Reevaluierungszyklus. Das bedeutet konkret, dass alle vier Jahre neue Substanzen verboten bzw. Ausnahmeregelungen entfallen oder neu aufgenommen werden können.
Im Juli 2019 wurde eine Erweiterung des Anhangs II der Richtlinie über den Änderungsantrag (EU)2015/863 vorgenommen. Die Liste der regulierten Stoffe wurde um vier so genannte Weichmacher erweitert. Der ursprüngliche Name der Richtlinie 2011/65/EU bleibt jedoch bestehen.
Unter die Richtlinie fallen folgende Substanzen aus Elektroprodukten:
Aufgrund der Tatsache, dass sich nicht alle Stoffe aus elektrischen und elektronischen Produkten problemlos substituieren lassen, findet sich im Anhang A der Richtlinie ein Ausnahmekatalog. Diese Ausnahmen gelten zeitlich befristet, materialübergreifend oder applikationsabhängig.
Gerätekategorien RoHS: